Empfehlungen für das häusliche Trinkwassernetz

Gesundheitliche Fragen zur Bewertung Ihres Trinkwassers beantwortet das örtliche Gesundheitsamt, technische Fragen Ihr SHK-Installationsunternehmen bzw. das Wasserversorgungsunternehmen. Bild: FVSHK NRW

Unabhängig von der Größe und der Nutzung Ihrer häuslichen Trinkwasseranlage können nachfolgende Grundsätze dazu beitragen, eine hohe Trinkwasserqualität zu erzielen:

Kaltes Trinkwasser muss kalt bleiben: Hierzu müssen die Leitungen für kaltes Trinkwasser gedämmt werden.

Warmes Trinkwasser muss warm bleiben: Leitungen für warmes Trinkwasser müssen gedämmt werden, um Wärmeverluste zu verhindern und die Temperatur zu erhalten.

Stagnation vermeiden: Trinkwasser sollte nicht über eine längere Zeit in der Leitung stehen (Trinkwasseraustausch alle 3 Tage, spätestens nach 7 Tagen). Sonst sollte die Leitung gespült werden (ablaufen lassen, bis das kalte Trinkwasser kalt bleibt und das warme Trinkwasser warm ankommt).

„Schlankes“ Trinkwassersystem: Wichtig bei der Trinkwasser-Installation sind schmale Rohrdurchmesser. Denn die Trinkwasserhygiene wird auch erzielt, wenn selten genutzte Wasserentnahmestellen, zu große Wasserspeichermengen sowie sogenannte „Totstrecken“ (nicht-durchströmte Wasserleitungen) vermieden werden.

Trinkwasserhygiene vor Energieeinsparung: Lassen Sie vom Fachbetrieb prüfen, ob die Speichertemperatur der zentralen Erwärmungsanlagen grundsätzlich bei 60°C liegt. Für Trinkwassererwärmer mit hohem Wasseraustausch (alle 3 Tage), wie in Ein- und Zwei- familienhäusern können Betriebstemperaturen auf minimal 50°C eingestellt werden – weniger als 50°C sind grundsätzlich zu vermeiden. Bei Rohrleitungsinhalten, die zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der entferntesten Entnahmestelle (längster Fließweg) mehr als 3 Liter Trinkwasser enthalten, sind Zirkulationssysteme einzubauen. Fragen Sie einfach Ihren SHK-Innungsfachbetrieb.

Bei Fragen zur Trinkwasserhygiene stehen Ihnen SHK-Innungsfachbetriebe mit Rat und Tat zur Seite. Denn bedenken Sie: Die Errichtung und wesentliche Änderung einer Trinkwasser-Installation darf nur von einem Installateur durchgeführt werden, der im Installateurverzeichnis des örtlichen Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist. Über diese Berechtigung wird beim örtlichen Wasserversorgungsunternehmen in der Regel ein Verzeichnis geführt in das Sie Einsicht nehmen können.

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