Kraneberger ist Sache des Fachhandwerks

Arbeiten an Trinkwasserinstallationen sind gesetzlich geregelt. Oft ignorieren Immobilienbesitzer den Fakt, dass nur eingetragene SHK-Fachbetriebe an Trinkwasserinstallationen arbeiten dürfen. Bild: photobility – fotolia.com /FVSHK NRW

Trübes Wasser aus dem Hahn - Legionellen in der Warmwasserbereitung - Verweigerung der Schadensregulierung nach Wasserschaden - Diese Szenarien sind keine Fiktion. Es sind reale Folgen nicht fachgerechter Sanitär-Installationen von Rohrleitungen und Armaturen in den eigenen vier Wänden. Oft lautet die Devise unter Heimwerkern „mal eben Selbermachen“. Dass dies im schlimmsten Fall nur kurzfristig die günstige Lösung ist, die gefährlich sein kann und schlicht weg verboten ist, das wird wenig berücksichtigt.

Arbeiten an Trinkwasserinstallationen sind gesetzlich geregelt

In Deutschland schreibt die Trinkwasserverordnung die Anforderungen an die Qualität unseres wohl wichtigsten Lebensmittels vor: Trinkwasser. Seit dem 1. Dezember 2013 wurde zudem der Grenzwert für Blei im Trinkwasser nach einer längeren Übergangsfrist auf 10 μg/l reduziert. Somit ist nun jedes verbaute Stück Blei in der Installation ein Stück zu viel. In der Regel liefert der Wasserversorger eine sehr gute Qualität bis zum Hausanschluss. Ab hier beginnt der Verantwortungsbereich des Gebäudebetreibers. Bei der Verteilung des Trinkwassers in der hauseigenen Trinkwasser-Installation kann es zur Verunreinigung kommen. Das giftige Schwermetall Blei spielt hier eine gesundheitsgefährdende Rolle, insbesondere für Kinder. Brachliegende alte Leitungsstränge, selten genutzten Zapfstellen (Bsp. Gartenanschluss) oder eine Billigarmatur aus dem Hobbymarkt nebenan können mit der Zeit zu mikrobiologischen und chemischen Verunreinigungen des „Kranebergers“ führen, da sie technisch bedingten Kontakt mit dem Lebensmittel Trinkwasser haben.

Trinkwasserinstallationen nur durch eingetragenen SHK-Fachbetrieb

Die Trinkwasserinstallation im Haus umfasst alle Bauteile in der Anlage, vom Hausanschluss über die Rohre in der Wand bis zur letzten Entnahmearmatur in Küche, Bad, Keller und Garten. Damit eine Trinkwasserinstallation am Ende richtig funktioniert, muss diese von fachkundigen Personen (Ingenieure, SHK-Fachbetriebe) geplant werden. Nach der AVBWasserV § 12 dürfen die Ausführung dieser Planung und regelmäßige Wartungen nur durch „eingetragene“ Installationsunternehmen, Fachbetriebe für Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik (SHK) erfolgen.

Eingetragen bedeutet, dass der Betrieb im offiziellen „Installateursverzeichnis“ des regionalen WasserVersorgungsUnternehmens gelistet ist. Das von jedermann einsehbare Installateurverzeichnis weist SHK-Fachbetriebe aus, die eine Prüfung über die technischen und gesundheitlichen Anforderungen einer fachgerechten Trinkwasserinstallation abgelegt haben.

Behalten Sie Ihre Gesundheit im Blick

Der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch an Trinkwasser in Deutschland liegt aktuell bei ca. 120 Litern pro Tag. Innerhalb der letzten 20 Jahre reduzierte sich der Wasserverbrauch pro Person und Tag um gut 20 Prozent. Dies ist besonders auf den technischen Fortschritt zurückzuführen, hier besonders auf die Entwicklung von wassersparenden Armaturen und Haushaltsgeräten. Nur gut fünf Liter benötigen wir pro Tag zum Trinken und zur Speisezubereitung. Über das Wassersparen hinaus sollten Betreiber großen Wert auf die Erhaltung ihrer Trinkwasserqualität legen.

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