Legionellen: Trinkwasserverordnung schützt Verbraucher

: Legionellen sind gefährlich, sobald sich das Wasser in dem sie sich befinden, zu Wasserdampf wird und der Mensch diese sogenannten Aerosole einatmet. Bild: Sigurd – Fotolia.com/FVSHK NRW

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und kann durch nichts ersetzt werden. Die Wahrung einer hohen Trinkwasserqualität ist und bleibt oberstes Ziel der Trinkwasserverordnung. Die Trinkwasserverordnung richtet sich an die Betreiber (z. B. Eigentümer) einer Trinkwasser-Installation. Sie sind grundsätzlich in der Pflicht und müssen beispielsweise Maßnahmen zur Legionellenvorsorge treffen.

Pflicht zur Beprobung von Großanlagen mit gewerblicher Nutzung

Mit der Änderung der Trinkwasser-Verordnung von 2011/12 ist die Überprüfungspflicht von sogenannten Großanlagen zur zentralen Trinkwassererwärmung eingeführt worden. Die Überprüfungspflicht dient insbesondere dem Gesundheitsschutz vor Legionellen, die schwere Lungenerkrankungen auslösen können. Legionellen kommen ohnehin im kalten Trinkwasser in geringen Mengen vor, können sich aber bei Erwärmung des Trinkwassers stark vermehren.

Großanlagen im Sinne der Überprüfungspflicht sind Anlagen mit einer zentralen Trinkwassererwärmung mit einem Speicher von mehr als 400 Litern Inhalt und/oder einem Trinkwasserinhalt in der längsten Zapfleitung von mehr als 3 Litern, bei denen Trinkwasser vernebelt wird (z. B. Duschen). Die Anlagen müssen gewerblich betrieben werden, wobei die Vermietung von Wohnraum der zahlenmäßig bedeutenste Teil der gewerblichen Tätigkeit ist.

Die Überprüfungspflicht sieht eine Beprobung von zentralen Trinkwasser-Erwärmungsanlagen üblicherweise alle 3 Jahre vor. Vor einer Beprobung müssen geeignete Probenahmestellen geschaffen werden. Die Untersuchung erfolgt durch ein akkreditiertes Labor. Informationen für ein geplantes Vorgehen gibt es auch beim Gesundheitsamt am Ort des Mietobjektes.

Die Überprüfungspflicht gilt nicht bei:

Dezentraler Trinkwassererwärmung (z. B. Durchlauferhitzer) Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern

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