Wer Immobilien gewerblich nutzt, kann die dafür notwendigen Ausgaben als Betriebskosten von der Steuer absetzen. Dazu zählen vor allem Handwerkerleistungen. Doch auch Privatpersonen haben das Recht, ihre Handwerkerrechnung zumindest teilweise steuerlich geltend zu machen. Bis zu 1.200 Euro Steuern pro Jahr lassen sich damit sparen. Was gilt es zu beachten?