Sicherheit durch Gashausschau

Wenn es um die Themen Gas und Sicherheit geht, setzen Sie auf das Urteil Ihres SHK-Fachbetriebes. Im Gas-Notfall darf kein Kellergerümpel den Zugang zu Ihrer Anlage versperren. Bild: Kzenon – Fotolia / FVSHK NRW

Die im Keller Ihres Hauses installierten Gasleitungen versorgen Sie ständig mit Gas. Ab der zentralen Haupt-Absperreinrichtung gehören diese zu Ihrem Verantwortungsbereich. Haben Sie sich schon mal Gedanken über den Zustand dieser Gasleitungen gemacht? Als Eigentümer liegt es in Ihrem ureigensten Interesse, für die Sicherheit der Gasleitungen zu sorgen. Darüber hinaus ergibt sich dafür sogar eine gesetzliche Verpflichtung gemäß § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die allgemeine Verkehrssicherungspfl icht schreibt den ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die Instandhaltung der Hausgasanlage vor. Der Eigentümer ist hierbei in der Verantwortung, auch wenn die Anlage ganz oder teilweise an Dritte vermietet oder zur Benutzung überlassen wird.

Welche Formen der Überprüfung gibt es?

Die anerkannte „Technische Regel Gasinstallation“, kurz TRGI, gibt die technischen Anforderungen sowie die Kontroll- und Überprüfungszeiträume für Ihre Gasleitungen vor. Die „TRGI-Gashausschau“ ist eine gezielte Sichtkontrolle, die jährlich durchgeführt werden muss. Ziel ist es, schnell und zuverlässig den ordnungsgemäßen Zustand der sichtbaren Gasinstallation zu bewerten und somit frühzeitig Mängel zu erkennen und zu beheben. Nicht in Augenschein genommen werden hierbei die unter Putz liegenden Teile der Gasinstallation. Über diese Gashausschau hinaus schreibt die TRGI alle zwölf Jahre die Prüfung der Anlage auf Dichtheit und Gebrauchsfähigkeit zwingend vor.

Wer führt die Gashausschau fachgerecht durch?

Gehen Sie auf Nummer sicher: Überlassen Sie die jährlich vorgeschriebene Sichtkontrolle den Fachleuten für Sanitär- und Heizungstechnik. Wir kontrollieren Ihre Gas-Hausinstallation im Sinne der gesetzlichen Anforderung. Als Unternehmen, das ins Installateurverzeichnis beim örtlichen Gasversorger/-netzbetreiber eingetragen ist, sind wir dazu berechtigt, alle notwendigen Tätigkeiten an privaten Gas-Hausinstallationen auszuführen. Selbstverständlich dokumentieren wir die Hausschau fachgerecht für Sie. Im Schadensfall ist die regelmäßig ausgestellte Prüfbescheinigung über den festgestellten Zustand Ihrer Anlage von großer Bedeutung. Nur so können Sie sich vor Gericht gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter schützen.

Sichtkontrolle ist gut, Prüfung und Mängelbeseitigung sind besser!

Die anerkannte „Technische Regel Gasinstallation“ (TRGI) fordert über die Sichtkontrolle hinaus spätestens alle 12 Jahre eine sogenannte „Dichtheitsprüfung“ Ihrer Gasleitungen. Hierbei werden Funktion, Gebrauchsfähigkeit und Dichtheit der gesamten Gasanlage vom Hausanschluss über die Gasleitungen bis hin zur Absperreinrichtung vor dem jeweiligen Gasgerät kontrolliert. Werden bei der Gashausschau oder bei der Dichtheitsprüfung Sicherheitsmängel an der Gasanlage festgestellt, dürfen die notwendigen Reparaturen ausschließlich von einem SHK-Fachbetrieb durchgeführt werden.

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